Fahrdienst mit dem eigenen Auto
Mit Ihrem Privatfahrzeug holen Sie unsere Fahrgäste zu Hause ab, begleiten sie zum Termin und bringen sie anschliessend wieder nach Hause.
Mit Ihrem Privatfahrzeug holen Sie unsere Fahrgäste zu Hause ab, begleiten sie zum Termin und bringen sie anschliessend wieder nach Hause.
Die Fahrdienst-Zentrale schickt Ihnen vorgängig per Mail eine Anfrage mit dem entsprechenden Fahrauftrag. Dies geschieht spätestens 3 Tage vor dem Fahrauftrag. Sie entscheiden, ob Sie den Fahrauftrag annehmen und ausführen möchten oder nicht. Bei einer positiven Entscheidung holen Sie den Kunden ab und bringen ihn zum Termin.
In der Regel warten Sie bei dem Termin vor Ort auf die Klientin/den Klienten. Grundsätzlich stellen Sie Ihre Zeit kostenlos zur Verfügung. Wenn aber zwischen Hin- und Rückweg eine Wartezeit von mehr als 1½ Stunden notwendig ist, erhalten Sie pro zusätzliche halbe Stunde eine pauschale Spesenentschädigung von 5 Franken.
Zudem werden Ihre Auslagen für die Fahrt entschädigt: Pro gefahrenen Kilometer erhalten Sie 70 Rappen Spesenentschädigung. Entschädigt werden die Kilometer von und bis zu Ihrer Wohnadresse.
Freiwillige Fahrerinnen und Fahrer sind während ihrer Fahrten für den SRK-Fahrdienst durch eine Kollektiv-Vollkaskoversicherung versichert. Und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Haus verlassen, um eine Fahrdienstkundin oder einen Fahrdienstkunden abzuholen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie wieder zu Hause ankommen.
Das SRK Unterwalden verfügt über zwei Rollstuhlautos. Beim Fahrdienst mit dem Rollstuhlauto fahren Sie Menschen die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, zu verschiedenen Zielen.
Sie stellen sich ganze Tage als Fahrer/in von einem unserer Rollstuhlautos zur Verfügung. Diese Tage werden von der Fahrdienst-Zentrale nach Ihren Möglichkeiten eingeteilt.
Sie erhalten vorgängig die entsprechenden Fahrten für Ihren Einsatztag.
In der Regel warten Sie bei dem Termin vor Ort auf die Klientin/den Klienten. Grundsätzlich stellen Sie Ihre Zeit kostenlos zur Verfügung. Wenn aber zwischen Hin- und Rückweg eine Wartezeit von mehr als 1½ Stunden nötig ist, erhalten Sie pro zusätzliche halbe Stunde eine pauschale Spesenentschädigung von 5 Franken.
Zudem werden Ihre Auslagen für die Fahrt mit Ihrem eigenen Auto zur Eistellhalle des Rollstuhlautos entschädigt: Pro gefahrenen Kilometer erhalten Sie 70 Rappen Spesenentschädigung. Für die Fahrt mit dem Rollstuhlauto erhalten Sie keine Entschädigung.