Wir helfen Menschen mit wenig Einkommen in einer vorübergehenden finanziellen Notsituation und leisten Überbrückungshilfe. Ein Zeichen der Hoffnung, das Dank grosszügiger, zweckgebundener Spenden möglich ist.
Es werden nur Gesuche behandelt, die über eine anerkannte Beratungsstelle vom Kanton oder über die offiziellen Sozialdienste der Gemeinden in den Kantonen Ob- und Nidwalden eingereicht werden. Wir nehmen keine direkten Gesuche entgegen.
Gesuche können ausschliesslich über unser Gesuchsformular eingereicht werden. Dort finden Sie eine Zusammenstellung sämtlicher erforderlichen Angaben und einzureichenden Dokumente.
Die Unterstützung ist einmalig und wird nur ausgerichtet, sofern nicht andere Stellen (Versicherungen, Sozialbehörde) zuständig sind und die Situation nachhaltig verbessert werden kann. Die Höhe der Überbrückungshilfe wird individuell festgelegt und beträgt maximal CHF 1’000.-.