Statuten

Die Statuten des SRK Unterwalden wurden von der Mitgliederversammlung am 9. Mai 2015 verabschiedet und per 1. Juli 2015 in Kraft gesetzt. Am 11. Juni 2015 wurden sie durch den Rotkreuzrat genehmigt.

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Statuten Schweizerisches Rotes Kreuz, Kantonalverband Unterwalden

I. Allgemeines

Art. 1

Unter dem Namen “Verein Schweizerisches Rotes Kreuz, Kantonalverband Unterwalden“, nachstehend “SRK Unterwalden“ genannt, besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Stans.

Art. 2

Das SRK Unterwalden ist eine Mitgliedorganisation des Schweizerischen Roten Kreuzes und anerkennt die in dessen Statuten festgehaltenen Rechte und Pflichten der Mitglied­organisa­tionen als für sich verbindlich.

Allgemeines und Zweck
III. Mitgliedschaft
IV. Organe
Mitgliederversammlung
Vorstand, Geschäftsleitung und Revisionsstelle
V. Finanzen und Vertretung nach aussen
Statutenänderungen, Auflösung, Inkrafttreten