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Statuten Schweizerisches Rotes Kreuz, Kantonalverband Unterwalden
I. Allgemeines
Art. 1
Unter dem Namen “Verein Schweizerisches Rotes Kreuz, Kantonalverband Unterwalden“, nachstehend “SRK Unterwalden“ genannt, besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Stans.
Art. 2
Das SRK Unterwalden ist eine Mitgliedorganisation des Schweizerischen Roten Kreuzes und anerkennt die in dessen Statuten festgehaltenen Rechte und Pflichten der Mitgliedorganisationen als für sich verbindlich.