Rotkreuzgrundsätze

Die 7 Rotkreuzgrundsätze wurden am 8. Oktober 1965 durch die zwanzigste Internationale Rotkreuzkonferenz in Wien angenommen und als «Charta des Roten Kreuzes» proklamiert. Sie sind für alle Miglieder der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verpflichtend. Sie verbinden die 17 Millionen Freiwilligen und die über 400 000 Mitarbeitenden durch eine gleiche Werthaltung und Motivation für ihre Tätigkeiten.

Die 7 Rotkreuzgrundsätze hängen ideell, sachlich und logisch zusammen und bilden ein Ganzes. Sie bieten eine praktische Hilfe für unsere Tätigkeiten und ermöglichen, unser gemeinsames Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.

Die Grundsätze finden Sie unten – und durch Klick auf einen Grundsatz erhalten Sie dessen ausführliche Formulierung und damit Zugang zur inneren Bedeutung.

Die 7 Rotkreuzgrundsätze:
Menschlichkeit
Unparteilichkeit
Neutralität
Unabhängigkeit
Freiwilligkeit
Einheit
Universalität