Gleichwertigkeitsverfahren

Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, eine Gleichwertigkeit zum Zertifikat Pflegehelfende SRK zu beantragen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Gleichwertigkeitsverfahrens müssen Antragsstellende Bildungsleistungen im theoretischen und praktischen Bereich der allgemeinen Krankenpflege vorweisen, die in Umfang und Inhalten dem Lehrgang Pflegehelfende SRK entsprechen.

Für die Kantone der Deutschschweiz ist die Geschäftsstelle des SRK in Wabern seit dem
1. September 2014 für die Bearbeitung der Gleichwertigkeitsanfragen zuständig. Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.redcross.ch/gleichwertigkeit