Damit Ihr Wille zählt.

Patientenverfügung SRK

Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihr Wille auch dann zählt, wenn Sie sich vorübergehend oder dauernd nicht mehr selber äussern können. Damit wahrt die Verfügung Ihr Selbstbestimmungsrecht bezüglich medizinischer Massnahmen.

Weshalb eine Patientenverfügung?

Leben heisst auch, seine Freiheit zu geniessen, unterwegs zu sein und dabei das eine oder andere Risiko einzugehen, ohne gleich an das Schlimmste zu denken. Trotzdem lohnt es sich, für den Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein. Sorgen Sie daher am besten schon heute dafür, dass bei einem Notfall alle wissen, was zu tun ist. Denn bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall sind Sie möglicherweise nicht mehr in der Lage, selbst über medizinische Massnahmen zu entscheiden, Ihre Angehörigen oder Ihnen nahestehende Personen zu informieren und weitere Vorkehrungen zu treffen.

Mit der Patientenverfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen klar festlegen und stellen sicher, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie ihn nicht mehr selbst äussern können.

Das Erwachsenenschutzrecht stellt sicher, dass der Wille einer Patientin/eines Patienten immer berücksichtigt wird. Das SRK hat seine Patientenverfügung SRK auf diese Gesetzgebung ausgerichtet..

Die Patientenverfügung SRK ist zusammen mit einer Wegleitung online abrufbar und kann selbständig ausgefüllt werden. Oft ist es aber hilfreich, wenn man schwierige Fragen mit einer entsprechend geschulten Person besprechen kann. – Das Rote Kreuz Unterwalden bietet deshalb eine Beratung durch freiwillige Mitarbeiterinnen an.

Wir bieten Ihnen:

  • kompetente fachliche Beratung beim Verfassen der Patientenverfügung SRK
  • Hinterlegung der Patientenverfügung SRK bei unserer Hinterlegungsstelle, wo sie sicher aufbewahrt und im Bedarfsfall an das zuständige medizinische Personal übermittelt wird - an 365 Tagen während 24 Stunden
  • Überprüfung der Patientenverfügung SRK auf Inhalt, formelle Gültigkeit und Verständlichkeit
  • einen persönlichen Ausweis
  • regelmässige Erinnerung zur Aktualisierung der Patientenverfügung SRK

Alle Informationen zum Angebot, die Wegleitung zum Ausfüllen der Patientenverfügung SRK und das neue Formular zum Herunterladen finden Sie unter: http://patientenverfuegung-srk.ch